Einkommensteuerliche Behandlung der ersten Auszahlung von Veräußerungserlösen am 10. April 2012
Für Anteile im Privatvermögen in EUR | Für Anteile im Betriebsvermögen in EUR | |
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Ausschüttung je Anteil | 2,8000 | 2,8000 |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttung | 0,0000 | 0,0000 |
Steuerfreier Anteil der Ausschüttung* | 2,8000 | 2,8000 |
* Insbesondere steuerfreie Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei sind. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen DBA-steuerfreie Einkünfte aus Drittstaaten (z.B. Mieterträge aus USA und Kanada) sowie unabhängig vom Belegenheitsstaat DBA-steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien.
Bei der obigen Ausschüttung ist dies ein Betrag i.H.v. insgesamt 0,0000 Euro je Anteil.
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.
- Dem Anleger bekannt zu gebende Besteuerungsgrundlagen April 2012 Download (PDF 63 KB )